Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 17. Februar 2014 aufgehoben.
I.
Der Beteiligte und seine am 9.11.2013 verstorbene Ehefrau sind als Miteigentümer von Grundbesitz im Grundbuch eingetragen.
Die Ehegatten hatten am 22.6.2004 vor einem inländischen Notar einen Erbvertrag errichtet, in dem sie sich für den Fall der Auflösung der Ehe durch Tod gegenseitig zum alleinigen und ausschließlichen Erben einsetzten.
Ziff. 2.3. des Erbvertrags enthält folgende Rücktrittsklausel:
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