I. Die Nichtabhilfe- und Vorlageverfügung des Amtsgerichts Erding - Grundbuchamt - vom 12. Januar 2010 wird aufgehoben.
II. Die Akten werden dem Amtsgericht Erding - Grundbuchamt - zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgegeben.
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