Die Parteien streiten über die Erbfolge nach der am 4. März 1998 in H., ihrem letzten Wohnsitz, verstorbenen Großmutter des Klägers. Sie war - ebenso wie ihr am 6. März 1980 vorverstorbener Ehemann - amerikanische Staatsangehörige, lebte aber seit 1947 in Deutschland. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem Geschäfts- und Bürohaus in H. sowie Kontenguthaben. Der Kläger, seine am 15. März 2001 nachverstorbene Mutter und seine beiden Brüder, die Beklagten zu 1a und 1b, sind ebenfalls amerikanische Staatsangehörige; wie ihre Mutter leben die Parteien in Großbritannien. Der Beklagte zu 2 ist mit Beschränkung auf das in H. belegene Haus zum Testamentsvollstrecker ernannt.
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