BGH - Beschluß vom 27.02.2008 (IV ZR 138/07)
1. Die Beschwerde der Beklagten gegen das Urteil des 24. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. April 2007 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache [...]