Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 5. Februar 2020 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger in beiden Instanzen je zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.407,29 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|