Die Parteien, beide türkische Staatsangehörige, haben im August 1987 die Ehe geschlossen. Seither lebt die jetzt 28-jährige Klägerin in Deutschland. Der 31 Jahre alte Beklagte ist hier aufgewachsen. Aus der Ehe sind die im September 1988 und Juli 1989 geborenen Söhne V. und I. hervorgegangen, die seit der Trennung der Parteien allein von der während der Ehe nicht erwerbstätigen Klägerin betreut werden. Die Ehe ist durch Urteil des Landgerichts Bakirköy/Türkei seit dem 12.02.1996 rechtskräftig geschieden worden.
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