OLG Köln - Beschluss vom 18.09.2018
3 W 36/18
Normen:
BGB § 2120;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 07.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 78/18

Anspruch auf Zustimmung zu einem beabsichtigten freihändigen Verkauf eines hälftigen MiteigentumsanteilsVerkauf eines Grundstückes als zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses erforderliche Maßnahme

OLG Köln, Beschluss vom 18.09.2018 - Aktenzeichen 3 W 36/18

DRsp Nr. 2020/1607

Anspruch auf Zustimmung zu einem beabsichtigten freihändigen Verkauf eines hälftigen Miteigentumsanteils Verkauf eines Grundstückes als zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses erforderliche Maßnahme

Eine Einwilligung in den Verkauf eines Grundstückes muss gemäß § 2120 BGB nur dann erteilt werden, wenn sich der Verkauf des Grundstückes als zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses erforderliche Maßnahme darstellt.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 09.07.2018 wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 07.06.2018 aufgehoben und der Klägerin Prozesskostenhilfe mit Wirkung ab Antragstellung für folgenden Antrag bewilligt:

Der Beklagte wird verurteilt, seine Einwilligung zum Verkauf des Eigentums an dem Grundstück Gemarkung A Flur 3 Nr. 939, Gebäude- und Freifläche, Bstraße 126, 1.560 qm groß, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Aachen von A Blatt 1414, zu einem Kaufpreis in Höhe des von einem von der C öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken festgestellten Verkehrswertes zu erteilen und alle notwendigen Erklärungen zur lastenfreien Eigentumsverschaffung des Käufers/der Käuferin abzugeben.