FG Hessen, vom 15.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1448/07
Anspruch eines Erben auf Überlassung von Kopien der von einem Kreditinstitut gemäß § 33 Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) eingereichten Anzeige im Falle eines auf der geschlossenen Akte angebrachten Vermerkes steuerfrei durch das Finanzamt; Informationsanspruch aus Treu und Glauben gegen das Finanzamt zur Wahrnehmung von Rechten im Besteuerungsverfahren
BFH, Urteil vom 23.02.2010 - Aktenzeichen VII R 19/09
DRsp Nr. 2010/7016
Anspruch eines Erben auf Überlassung von Kopien der von einem Kreditinstitut gemäß § 33Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) eingereichten Anzeige im Falle eines auf der geschlossenen Akte angebrachten Vermerkes "steuerfrei" durch das Finanzamt; Informationsanspruch aus Treu und Glauben gegen das Finanzamt zur Wahrnehmung von Rechten im Besteuerungsverfahren
1. Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk "steuerfrei" geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen.2. Auch aus Treu und Glauben ergibt sich kein Informationsanspruch gegen das Finanzamt, wenn die Auskunft nicht der Wahrnehmung von Rechten im Besteuerungsverfahren dienen kann.