OLG Nürnberg - Urteil vom 25.02.1992
1 U 3542/91
Normen:
BGB § 2316 ;
Fundstellen:
DNotZ 1992, 524
MittBayNot 1992, 338
NJW 1992, 2303

Anwendungsbereich von § 2316 BGB

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.02.1992 - Aktenzeichen 1 U 3542/91

DRsp Nr. 1998/11106

Anwendungsbereich von § 2316 BGB

»§ 2316 BGB ist nicht nur zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, sondern auch zugunsten des als Alleinerben eingesetzten Abkömmlings anzuwenden (a.A. OLG Stuttgart, DNotZ 89/184).«

Normenkette:

BGB § 2316 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht gegen die Beklagte, ihre Schwester, einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von zuletzt 85.657,32 DM geltend.

Die Parteien sind die einzigen Kinder des am 22. Januar 1988 verstorbenen Landwirts. Die Mutter der Parteien und Ehefrau des war bereits am 2. Mai 1976 verstorben.

Durch notarielles Testament vom 21. Januar 1988 wurde die Beklagte Alleinerbin ihres Vaters.

Wegen der näheren Umstände sowie des Sach- und Streitstands in erster Instanz wird gemäß § 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO auf das Urteil des Landgerichts Amberg vom 9. Oktober 1991 Bezug genommen, mit dem der Klage in Höhe von 76.507,32 DM stattgegeben wurde.

Gegen dieses der Beklagten am 17. Oktober 1991 zugestellte Urteil hat sie am 15. November 1991 Berufung eingelegt und diese am 14. Dezember 1991 begründet.