OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.01.1994
1 U 92/93
Normen:
BGB § 2204 § 2042 §§ 750 751 752 753 754 755 756 757 758 ; ZPO § 62 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1995, 9
NJW-RR 1994, 905

Auseinandersetzung des Nachlasses durch Testamentsvollstrecker - Klage gegen Unwirksamkeit des Teilungsplans

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.01.1994 - Aktenzeichen 1 U 92/93

DRsp Nr. 1995/10394

Auseinandersetzung des Nachlasses durch Testamentsvollstrecker - Klage gegen Unwirksamkeit des Teilungsplans

1. Ist der Testamentsvollstrecker vom Erblasser nicht zur Auseinandersetzung des Nachlasses ermächtigt, darf er sie nicht nach Gutdünken oder billigem Ermessen vornehmen. Wenn keine Einigkeit unter den Miterben hergestellt werden kann, ist er an die gesetzlichen Auseinandersetzungsvorschriften gebunden.2. Macht ein Miterbe durch Feststellungsklage gegen den Testamentsvollstrecker die Unwirksamkeit von dessen Teilungsplan geltend, so ist er in diesem Prozeß nicht verpflichtet, (auch) die Miterben zu verklagen, da ein Fall der notwendigen Streitgenossenschaft zwischen diesen und dem Testamentsvollstrecker nicht gegeben ist.

Normenkette:

BGB § 2204 § 2042 §§ 750 751 752 753 754 755 756 757 758 ; ZPO § 62 ;

Sachverhalt: