Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1).
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 45.000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
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