I. Die kinderlose, verwitwete Erblasserin ist am 21.4.2005 im Alter von 88 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 1990 vorverstorben.
Die Eheleute haben am 12.8.1982 ein vom Ehemann geschriebenes, von der Erblasserin unterschriebenes gemeinschaftliches Testament errichtet, das wie folgt lautet:
"Unser letzter Wille.
Hiermit bestimmen wir, dass nach unserem Ableben Frau Eva F. (Beteiligte zu 1) ... und ihr Ehemann Herr Herbert F. (Beteiligter zu 2) ... die alleinigen Erben unseres Gesamtbesitzes einschl. der Sparbücher und Aktien sind.
G., am 12. August 1982
(Unterschriften)"
Nach dem Tod ihres Ehemannes hat die Erblasserin gegenüber dem Nachlassgericht am 2.5.1990 erklärt:
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|