OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.09.2015
I-7 U 77/14
Normen:
BGB § 1938; BGB § 1922;
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 03.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 305/15

Auslegung eines Testaments, das entfernte Verwandte von der Erbfolge ausschließt

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2015 - Aktenzeichen I-7 U 77/14

DRsp Nr. 2016/16993

Auslegung eines Testaments, das "entfernte Verwandte" von der Erbfolge ausschließt

Die Bestimmung in einem Testament, wonach "andere entfernte Verwandte nichts vom ganzen Vermögen erhalten" sollen, ist dahin auszulegen, dass eine Tochter der Cousine der Erblasserin von der Erbfolge ausgeschlossen ist, da sie nicht nur einer anderen Generation angehört, sondern die Verwandtschaft in gerader Linie bis zu dem Urgroßvater zurück reicht, den selbst die Erblasserin nicht persönlich gekannt hat, weil er mehr als 20 Jahre vor ihrer Geburt gestorben ist. Das gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments bereits alle nahen Verwandten verstorben waren.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.03.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach zum Az. 6 O 305/13 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn das beklagte Land vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 1938; BGB § 1922;

[Gründe]

I.