Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg als Nachlassgericht vom 2. April 2015 wird auf seine Kosten bei einem Beschwerdewert von 25.000,- EUR zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Der ledig und kinderlos gebliebene Erblasser verstarb bei einer geführten Bergtour in der Schweiz, auf der er unvermittelt zusammen sank (Bl. 2 d. A.). Seine Mutter und seine beiden Brüder sind bereits in den Jahren 1982 und 1988 vorverstorben. Er war Miteigentümer einer in Berlin belegenen Immobilie (Grundbuchauszug Bl 39 ff. d. A.). Der Beteiligte zu 1) ist sein Vater, der Beteiligte zu 2) sein vormaliger Lebenspartner.
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