Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. bis 6. vom 18. Juni 2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss - Nachlassgericht - vom 20. Mai 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 2. - 6. tragen die gerichtlichen und die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Wert des Streitgegenstandes: bis 310.000 €
I.
Der Beteiligte zu 1. war der Lebensgefährte der Erblasserin/die Beteiligte zu 2. deren Schwester und die Beteiligten zu 3. - 6. deren Neffen bzw. Nichten.
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