I.
1. Der am 06.09.2004 im Alter von 90 Jahren kinderlos verstorbene Erblasser war verwitwet. Mit seiner am 28.01.1981 verstorbenen Ehefrau M. - deren Abkömmlinge aus erster Ehe die in Riga/Lettland lebenden Beteiligten Nr. 7 und Nr. 8 sind - hatte er am 18.10.1966 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament errichtet, welches lautet:
"Unser letzter Wille!
Was wir besitzen, es mag heißen, wie es wolle, haben wir gemeinsam erarbeitet. Dem überlebenden Teil soll daher auch das gesamte Vermögen bis zu seinem Tode verbleiben. Erst dann soll nach der gesetzlichen Erbfolge geteilt werden.
S., am 18.Oktober 1966
A. G. M. G."
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