Der im Alter von 91 Jahren verstorbene Erblasser war seit 1966 in dritter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Die Beteiligte zu 2 ist seine Tochter aus erster Ehe und sein einziges Kind. Nach den Feststellungen des Landgerichts besteht der Nachlaß im wesentlichen aus einem Sparguthaben bei der Postbank über 6.103 DM, einem weiteren Sparguthaben bei einer Raiffeisenbank über 619, 75 DM sowie persönlicher Habe ohne erheblichen Wert. Die Beteiligten streiten darum, ob drei Bilder, die sich seit Dezember 1992 im Besitz der Beteiligten zu 2 befinden und nach einem Gutachten einen Wert von ca. 17.500 DM haben, in den Nachlaß fallen.
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