Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 Abgabenordnung (AO) wegen eines Schenkungsteuerguthabens für den Zeitraum vom 01.07.1995 bis Oktober 2004 hat.
Mit Bescheid vom 09.09.1994 war gegenüber dem Kläger Schenkungssteuer in Höhe von 40.451 DM festgesetzt worden.
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