BayObLG - Beschluß vom 10.04.1992
1Z BR 33/92
Normen:
FGG §§ 19, 27, 29, 81 Abs. 1 ; BGB §§ 2209, 2368, 2361 ;
Fundstellen:
BayJMBl 1992, 197
BayObLGZ 1992 Nr. 20

BayObLG - Beschluß vom 10.04.1992 (1Z BR 33/92) - DRsp Nr. 1998/13453

BayObLG, Beschluß vom 10.04.1992 - Aktenzeichen 1Z BR 33/92

DRsp Nr. 1998/13453

»1. Gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses an einen vom Erblasser selbst ernannten Testamentsvollstrecker ist die einfache Beschwerde gegeben. 2. Zu den Voraussetzungen einer Dauervollstreckung in Zusammenhang mit der Zuwendung eines Nutzungsvermächtnisses (Abgrenzung zu BayObLGZ 1958, 299/305). 3. Die Dauervollstreckung ist in das Testamentsvollstreckerzeugnis aufzunehmen. Ein ohne diesen Vermerk erteiltes Zeugnis ist als unrichtig einzuziehen. 4. Eine reformatio in peius kann sich nur aus dem Entscheidungssatz, nicht aus den Gründen ergeben.«

Normenkette:

FGG §§ 19, 27, 29, 81 Abs. 1 ; BGB §§ 2209, 2368, 2361 ;
Fundstellen
BayJMBl 1992, 197
BayObLGZ 1992 Nr. 20