BayObLG - Beschluss vom 26.05.1992 (1Z BR 2/92)
I. Der Erblasser ist im Jahr 1985 verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Gesetzliche Erben sind die Beteiligte zu 1, mit der er in zweiter Ehe verheiratet war, sowie die Beteiligten zu 2, 3 und [...]