Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der Urschrift
BayObLG, Beschluß vom 21.07.1992 - Aktenzeichen BReg 1 Z BR 58/92
DRsp Nr. 1999/10717
Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der Urschrift
Die Errichtung und der Inhalt eines Testaments können auch durch eine Fotokopie der Urschrift dargetan werden, wenn die Urschrift der letztwilligen Verfügung nicht auffindbar ist.