BayObLG - Beschluss vom 31.07.1992
1Z BR 73/92
Fundstellen:
FamRZ 1993, 116
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 23380/91
AG München 91 VI 10640/89 ,

BayObLG - Beschluss vom 31.07.1992 (1Z BR 73/92) - DRsp Nr. 2001/12740

BayObLG, Beschluss vom 31.07.1992 - Aktenzeichen 1Z BR 73/92

DRsp Nr. 2001/12740

Gründe

I.

1. Das Landgericht hat mit Beschluss vom 22.6.1992 das Nachlassgericht angewiesen, den Beteiligten zu 2 bis 4 einen gemeinschaftlichen Erbschein zu erteilen, in dem sie als Erben der Erblasserin ausgewiesen sind. Der Beteiligte zu 1 ist der Auffassung, dass er aufgrund letztwilliger Verfügung der Erblasserin testamentarischer Erbe sei. Er hat gegen die Entscheidung weitere Beschwerde eingelegt und gleichzeitig beantragt, im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung der Entscheidung auszusetzen.