BayObLG - Beschluss vom 10.02.1992
BReg 1 Z 57/91
Normen:
FGG § 12 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1351
Vorinstanzen:
LG München I - 16 T 195.29/89,
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 96 VI 8790/87

Nachweis eines Widerrufs durch Vernichtung eines Testaments durch eine dritte Personen

BayObLG, Beschluss vom 10.02.1992 - Aktenzeichen BReg 1 Z 57/91

DRsp Nr. 1996/16270

Nachweis eines Widerrufs durch Vernichtung eines Testaments durch eine dritte Personen

Zum Nachweis des Widerrufs durch Vernichtung eines Testaments durch dritte Personen im Auftrag und mit Willen des Erblassers zu dessen Lebzeiten

Normenkette:

FGG § 12 ;

Gründe

I.

Der am 17.9.1987 im Alter von 39 Jahren in München verstorbene Erblasser war ledig und hinterließ keine Abkömmlinge. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind seine Eltern; mit der Beteiligten zu 3 war er eng befreundet. Sie macht ein Erbrecht aufgrund einer letztwilligen Verfügung geltend, die die Beteiligten zu 1 und 2 am 17.8.1987 vernichtet haben.