I.
Der Erblasser, rumänischer Staatsangehöriger, ist am 31.1.1947 in der ehemaligen UdSSR verstorben. Seine Witwe (Beteiligte zu 1) und seine sechs Kinder sind aus Rumänien nach Deutschland übergesiedelt. Die nun in Schwandorf wohnhafte Beteiligte zu 1 hat beim dortigen Ausgleichsamt Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz beantragt. Das Ausgleichsamt Schwandorf hat den Antrag entgegengenommen und am 20.6.1991 an das Ausgleichsamt Regensburg zur Bearbeitung der Schadensfeststellungsanträge "bis zur Bescheidreife" weitergeleitet. Im Februar 1992 haben die Beteiligte zu 1 sowie eine gleichfalls in Schwandorf wohnhafte Tochter des Erblassers.(Beteiligte zu 2) beim Nachlassgericht Schwandorf einen gemeinschaftlichen Erbschein zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Lastenausgleichsgesetz beantragt.
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