I.
Die Erblasserin ist im Jahr 1991 im Alter von ... Jahren verstorben, ohne Abkömmlinge zu hinterlassen. Ihr Ehemann wurde im Jahr 1955 für tot erklärt. Der Beteiligte zu 2 ist ihr einziger Bruder. Der Nachlass besteht aus einem Wohnhaus, Bankguthaben und Wertpapieren im Wert von insgesamt rund 140000 DM.
Das Nachlassgericht bewilligte am 18.3.1991 einen Erbschein, demzufolge die Erblasserin vom Beteiligten zu 2 allein beerbt wurde. Diesem wurde eine Ausfertigung des Erbscheins übersandt.
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