BayObLG - Beschluss vom 12.03.1992
1 Z 69/91
Vorinstanzen:
LG München - Beschluss vom 24.10.1991 - 16 T 9334/91 -,

BayObLG - Beschluss vom 12.03.1992 (1 Z 69/91) - DRsp Nr. 2002/15657

BayObLG, Beschluss vom 12.03.1992 - Aktenzeichen 1 Z 69/91

DRsp Nr. 2002/15657

Gründe:

I.

Der verwitwete Erblasser ist am 12.8.1989 im Alter von 80 Jahren kinderlos verstorben. Die Beteiligte zu 1 war seine im Jahr 1915 geborene Lebensgefährtin. Die Beteiligten zu 11 und 12 sind die Söhne einer Schwester des Erblassers, der Beteiligten zu 3. Die anderen Beteiligten sind weitere Schwestern des Erblassers und Kinder von seinen vorverstorbenen Brüdern. Der Nachlass bestand im Wesentlichen aus einem bebauten und einem unbebauten Grundstück und hat einen Gesamtwert von rund 2.000.000 DM.