I.
Im Jahr 1984 ist der Erblasser im Gebiet der ehemaligen DDR verstorben. Seine Ehefrau, die Erblasserin, verstarb im Jahr 1985 in Hirschberg/Saale. Beide waren deutsche Staatsangehörige und "Staatsbürger" der DDR und zuletzt in Tanna (vormals DDR) wohnhaft. Aus ihrer Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.
Die Ehegatten hatten 1978 vor dem Staatlichen Notariat in Plauen ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt hatten. Der Beteiligte zu 2, ein Neffe der Ehefrau, wurde als Erbe des Letztversterbenden eingesetzt. Ferner ist angeordnet, dass der Überlebende das Recht habe, Über das Vermögen beider Ehegatten zu verfügen und ein neues Testament zu errichten.
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