BayObLG - Beschluß vom 07.09.1992 (1Z BR 15/92) - DRsp Nr. 1996/16261
BayObLG, Beschluß vom 07.09.1992 - Aktenzeichen 1Z BR 15/92
DRsp Nr. 1996/16261
Im Antragsverfahren obliegt es den Beteiligten, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Versäumt es ein Beteiligter das Verfahren zu fördern, greift seine Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht nicht durch.