OLG Koblenz - Urteil vom 24.09.2007
12 U 1126/06
Normen:
BGB § 989 ; BGB §§ 2018 ff. ; BGB § 2020 ; BGB § 2023 ; BGB § 2024 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2008, 305
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 31.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 68/00

Begründung des alleinigen Besitzes am Nachlassgegenstand durch einen Miterben vor der Auseinandersetzung des Nachlasses als Anmaßung einer tatsächlich nicht bestehenden Alleinerbenstellung

OLG Koblenz, Urteil vom 24.09.2007 - Aktenzeichen 12 U 1126/06

DRsp Nr. 2008/10689

Begründung des alleinigen Besitzes am Nachlassgegenstand durch einen Miterben vor der Auseinandersetzung des Nachlasses als Anmaßung einer tatsächlich nicht bestehenden Alleinerbenstellung

»1. Die Begründung des alleinigen Besitzes am Nachlassgegenstand durch einen Miterben vor der Auseinandersetzung des Nachlasses kann als Anmaßung einer tatsächlich nicht bestehenden Alleinerbenstellung verstanden werden, wenn sie mit einer Negierung des den übrigen Miterben zustehenden Rechts zum Mitbesitz verbunden ist. 2. Der Ersatzanspruch des Herausgabeberechtigten im Fall der Unmöglichkeit der Herausgabe des Nachlassgegenstands, hier: eines Aktiendepots, umfasst dessen Wert und den Gewinn, der ihm infolge des Unvermögens des Rückgewährpflichtigen zur Herausgabe entgeht. Für die Wertbemessung ist der Zeitpunkt des Herausgabeverlangens maßgeblich.«

Normenkette:

BGB § 989 ; BGB §§ 2018 ff. ; BGB § 2020 ; BGB § 2023 ; BGB § 2024 ;

Entscheidungsgründe:

I.