BGHR AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Gläubigerbenachteiligung 1
DB 1997, 161
DRsp IV(438)287a-b
KTS 1997, 95
MDR 1997, 51
NJW 1996, 3341
WM 1996, 2080
ZIP 1996, 1907
Vorinstanzen:
OLG Köln,
LG Köln,
Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks
BGH, Urteil vom 24.09.1996 - Aktenzeichen IX ZR 190/95
DRsp Nr. 1996/30297
Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks
»a) Zur Gläubigerbenachteiligung bei Schenkung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks.b) Für die Annahme einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung genügt es, wenn der Anfechtungsgläubiger darlegt und notfalls beweist, daß eine Zwangsvollstreckung in den anfechtbar übertragenen Gegenstand nicht aussichtslos erscheint.«
Normenkette:
AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 ;
Tatbestand:
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