Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf eines durch Kaufrechtsvermächtnis erworbenen Grundstücks
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2010 - Aktenzeichen 12 K 1737/07
DRsp Nr. 2011/2583
Berechnung des Veräußerungsgewinns beim Verkauf eines durch Kaufrechtsvermächtnis erworbenen Grundstücks
1. Erwirbt ein Miterbe, der am Nachlass zu 50 % beteiligt ist, aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses vom anderen, ebenfalls zu 50 % beteiligten Miterben, ein Grundstück, liegt ein entgeltlicher Erwerb des Grundstücks zur Hälfte auch dann vor, wenn der Erwerber kraft Vorausvermächtnis nur 25 % des Verkehrswertes für die Grundstückshälfte zu zahlen hat.2. Die Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG erfüllt den gesetzlichen Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts hinsichtlich des entgeltlich erworbenen Grundstücksteils.
Streitig ist, ob der Erlös aus dem Verkauf eines aufgrund eines Vermächtnisses erworbenen Grundstücks als Spekulationsgewinn gem. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Einkommensteuer unterliegt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Erbrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.