KG - Beschluss vom 07.03.2000
1 W 7496/98
Normen:
BGB § 2368 ; FGG § 20 Abs. 1 ; VermG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2001, 24
NJW-RR 2000, 1608
VIZ 2001, 519
ZEV 2000, 505

Berechtigung zur Einlegung der Beschwerde gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

KG, Beschluss vom 07.03.2000 - Aktenzeichen 1 W 7496/98

DRsp Nr. 2005/3766

Berechtigung zur Einlegung der Beschwerde gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

»1. Die Beschwerdebefugnis gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist nicht gegeben, wenn sie auf ein Erbrecht nach dem Erblasser gestützt wird und feststeht, dass das behauptete Erbrecht nicht besteht. 2. Die behauptete Stellung als Rechtsnachfolger des Geschädigten i. S. des § 2 Abs. 1 VermG kann in solchem Fall die Beschwerdebefugnis nicht begründen, weil auch für dessen Bestimmung allein maßgebend ist, wer Erbe und damit Gesamtrechtsnachfolger des Geschädigten geworden ist.«

Normenkette:

BGB § 2368 ; FGG § 20 Abs. 1 ; VermG § 2 Abs. 1 ;

Hinweise:

Anmerkung Krug FGPrax 2001, 24

Fundstellen
FGPrax 2001, 24
NJW-RR 2000, 1608
VIZ 2001, 519
ZEV 2000, 505