1.
Die Klagen werden abgewiesen.
2.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits nach einem Gegenstandswert von 30.000,-- €
I. Tatbestand
Die Kläger wehren sich mit den Klagen vom 25.01.2010 gegen belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer Hamm, die diese mit drei Schreiben vom 06.01.2010 den Klägern erteilt hat.
Die Kläger bilden gemeinsam mit Rechtsanwalt L eine Sozietät. In dem Briefkopf, den die Anwaltssozietät benutzt, sind für Rechtsanwalt H der Hinweis "Zert. Testamentsvollstrecker (B2)" und für Rechtsanwältin N die Zusätze "Zert. Testmanentsvollstreckerin (B2)" und "Vorsorgeanwältin" angegeben.
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