Die Beschwerden der Beteiligten zu 1), 2) und 3) vom 20.03.2018 gegen den am 14.02.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln vom 06.02.2018,
Der Beteiligte zu 1) hat die Kosten der Beschwerdeverfahren
Die Beteiligte zu 2) hat die Kosten der Beschwerdeverfahrens
Der Beteiligte zu 3) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens
I.
Der zwischen dem 13.05. und dem 14.05.2016 verstorbene V L (im Folgenden: Erblasser) war verwitwet. Er hatte keine Abkömmlinge. Die Beteiligte zu 4) ist die Tochter seiner verstorbenen Ehefrau. Die Beteiligten zu 1), 2) und 3) sind seine Halbgeschwister. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben.
Am 02.06.2016 hat der Beteiligte zu 1) beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins nach der gesetzlichen Erbfolge beantragt, der ihn sowie die Beteiligten zu 2) und 3) jeweils als Erben zu 1/3 - Anteil ausweist (Bl. 1 ff. d. A.). Die Beteiligte zu 4) ist dem Antrag zunächst nicht entgegengetreten.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|