Die Streitwertbeschwerde der Beklagten vom 06.11.2023 gegen den Beschluss des Landgerichts Oldenburg wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger ist der Sohn des am TT.MM.2022 verstorbenen CC (Erblassers). Gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beklagten, errichtete der Erblasser am 03.12.2006 ein gemeinsames und notariell beurkundetes Testament, in welchem sie sich gegenseitig zu befreiten Vorerben und die drei Kinder des Erblassers einschließlich des Klägers zu Nacherben zu je 1/3 einsetzten.
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