OLG München - Beschluss vom 19.02.2024 (33 W 71/24 e)
1. Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts München II vom 28.11.2023, Az.: 12 O 552/23 Erb, mit der Maßgabe abgeändert, dass der Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts auf 62.500,00 € [...]