1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Altötting - Nachlassgericht - vom 13.04.2023, Az.
Für die Tätigkeit des Nachlasspflegers (Beteiligter zu 2) wird eine Vergütung in Höhe von 4.579,00 € nebst Auslagen in Höhe von 30,00 € festgesetzt.
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