OLG München - Beschluss vom 30.07.2024 (34 Wx 134/24 e)
1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 27.03.2024 wird zurückgewiesen. 2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 24.000,00 € festgesetzt. I. [...]