1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 08.05.2023, Az.
2. Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Festsetzung des Geschäftswertes für das Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|