Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 4. Juli 2012 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 14. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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