FG Köln - Urteil vom 11.07.2002
7 K 3697/02
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S 1 ; EigZulG § 6 Abs. 1 ; EigZulG § 6 Abs. 1 S 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1361
ZEV 2003, 300

Eigenheimzulage - Zweitobjekt im Todesjahr des Ehegatten

FG Köln, Urteil vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 7 K 3697/02

DRsp Nr. 2002/13608

Eigenheimzulage - Zweitobjekt im Todesjahr des Ehegatten

1. Ein zweites Objekt im Todesjahr des Ehegatten kann nur dann gefördert werden, wenn die gesetzlichen Erfordernisse - bestehende Ehe sowie die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG - zumindest im Zeitpunkt der Anschaffung noch vorgelegen haben. 2. Der Zeitpunkt der Anschaffung ist bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück in der Regel der Zeitpunkt, wenn Besitz, Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Erwerber übergehen.

Normenkette:

AO (1977) § 39 Abs. 2 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 S 1 ; EigZulG § 6 Abs. 1 ; EigZulG § 6 Abs. 1 S 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin für den Erwerb eines zweiten Objektes Eigenheimzulage zusteht, wenn der Ehemann nach Vertragsabschluss und vor Übergabe verstirbt.

Die Klägerin und ihr Ehemann G. lebten seit 1974 in dem ihnen zu je 1/2 gehörenden Einfamilienhaus in S., für das sie die Absetzungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen hatten.