BFH - Urteil vom 28.06.2002
IX R 37/01
Normen:
EigZulG § 6 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
BB 2002, 1850
BFH/NV 2002, 1377
BFHE 199, 385
DB 2002, 1811
DStR 2002, 1483
NZM 2003, 655
ZEV 2002, 474
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 21.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1018/00

Eigenheimzulage: Doppelförderung bei Ehegatten

BFH, Urteil vom 28.06.2002 - Aktenzeichen IX R 37/01

DRsp Nr. 2002/11613

Eigenheimzulage: Doppelförderung bei Ehegatten

»Der Anspruch auf Eigenheimzulage für eine in räumlichem Zusammenhang zur selbstbewohnten Wohnung liegende, unentgeltlich an Angehörige überlassene Wohnung ist nicht durch die für Eheleute geltende Objektbeschränkung in § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG ausgeschlossen.«

Normenkette:

EigZulG § 6 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, erwarben im Jahr 1997 ein Grundstück, das sie im Folgejahr mit einem Wohnhaus bebauten. Das Haus verfügt über zwei abgeschlossene Wohnungen. Eine Wohnung bewohnen die Kläger selbst; die andere Wohnung haben sie der Mutter des Klägers unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen.