Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Wolfratshausen - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2015 wird aufgehoben.
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind verheiratet im Güterstand der Gütergemeinschaft nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Aufgrund Erbscheins vom 14.4.2015 sind sie im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" seit dem 19.5.2015 eingetragen.
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