I.
Der Erblasser ist am 6.10.2006 im Alter von 80 Jahren verstorben. Er war in zweiter Ehe seit August 2005 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Die erste, 1956 geschlossene Ehe wurde auf Antrag des Erblassers vom 22.3.2004 mit Urteil vom 18.4.2005, rechtskräftig seit 21.7.2005, geschieden. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die Kinder des Erblassers aus der ersten Ehe; sie sind zwischen 1960 und 1963 geboren.
Mit der Beteiligten zu 1 schloss der Erblasser am 30.4.2004 einen Erbvertrag, in dem sie sich gegenseitig vertragsmäßig bindend zu Alleinerben einsetzten. Mit seiner ersten Ehefrau hatte der Erblasser am 30.9.1968 einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, der auszugsweise wie folgt lautet:
"II.
Ehevertrag:
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