BVerwG - Urteil vom 20.09.2001
7 C 4.01
Normen:
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c § 4 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DÖV 2002, 131
VIZ 2002, 152
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 06.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 543/97

Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche Verwaltung; staatlicher Verwalter, Veräußerung; Volkseigentum als Alleinerbe; Wiederherstellung Gesamthandsgemeinschaft; Restitutionsausschluss

BVerwG, Urteil vom 20.09.2001 - Aktenzeichen 7 C 4.01

DRsp Nr. 2006/8720

Erbengemeinschaft; Nachlassgrundstück; Eigentumsverzicht; Erbanteil, staatliche Verwaltung; staatlicher Verwalter, Veräußerung; Volkseigentum als Alleinerbe; Wiederherstellung Gesamthandsgemeinschaft; Restitutionsausschluss

»Wurde eine erbrechtliche Mitberechtigung am Nachlassgrundstück von einer Schädigungsmaßnahme betroffen, ist eine Restitution möglich, wenn die Erbengemeinschaft im Schädigungszeitpunkt aus dem geschädigten Erbanteil und einem volkseigenen Anteil bestand.«

Normenkette:

VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c § 4 Abs. 1 Satz 1 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin beansprucht nach dem Vermögensgesetz (VermG) die Rückübertragung ihrer erbrechtlichen Mitberechtigung an einem kriegszerstörten Grundstück.