OLG München - Beschluss vom 07.05.2008
31 Wx 12/08
Normen:
BGB § 2078 § 2079 ;
Fundstellen:
FGPrax 2008, 162
FamRZ 2008, 1661
NJW-RR 2008, 1112
Rpfleger 2008, 492
Vorinstanzen:
LG München I, vom 14.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 15653/07
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 60 VI 15559/06

Erbrecht, Testament, Anfechtung - unzutreffende Angabe des Familienstandes mit nicht verheiratet; kein Nachweis für Irrtum über Bestehen der Ehe

OLG München, Beschluss vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 31 Wx 12/08

DRsp Nr. 2008/14051

Erbrecht, Testament, Anfechtung - unzutreffende Angabe des Familienstandes mit "nicht verheiratet"; kein Nachweis für Irrtum über Bestehen der Ehe

»Die objektiv unzutreffende Angabe des Familienstandes des Testierenden mit "nicht verheiratet" in einem notariellen Testament ist für sich genommen nicht ausreichend als Nachweis dafür, dass sich der Erblasser in einem Irrtum über das Bestehen der Ehe befunden hat.«

Normenkette:

BGB § 2078 § 2079 ;

Gründe:

I.

Der Erblasser ist am 17.12.2006 im Alter von 78 verstorben. Er war seit 1961 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet, wobei die Ehegatten in getrennten Wohnungen im selben Gebäude lebten. Der gemeinsame einzige Sohn ist 2002 vorverstorben.

Es liegt ein notarielles Testament vom 29.11.2006 vor, in dem der Erblasser die Beteiligte zu 2 als Alleinerbin einsetzte mit der Auflage, ein Viertel des Nachlasses an eine angegebene gemeinnützige Organisation auszukehren und die Grabpflege zu übernehmen. Bei den Personalien des Erblassers ist festgehalten "nach Angabe nicht verheiratet".