I.
Der Erblasser ist am 17.12.2006 im Alter von 78 verstorben. Er war seit 1961 mit der Beteiligten zu 1 verheiratet, wobei die Ehegatten in getrennten Wohnungen im selben Gebäude lebten. Der gemeinsame einzige Sohn ist 2002 vorverstorben.
Es liegt ein notarielles Testament vom 29.11.2006 vor, in dem der Erblasser die Beteiligte zu 2 als Alleinerbin einsetzte mit der Auflage, ein Viertel des Nachlasses an eine angegebene gemeinnützige Organisation auszukehren und die Grabpflege zu übernehmen. Bei den Personalien des Erblassers ist festgehalten "nach Angabe nicht verheiratet".
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