LG Aschaffenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 35/93
AG Obernburg - Zweigstelle Miltenberg - VI 135/39 ,
Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz
BayObLG, Beschluß vom 30.04.1998 - Aktenzeichen 1Z BR 187/97
DRsp Nr. 1998/16268
Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz
»1. Zur Aussetzung eines Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz, wenn zwischen den Erbprätendenten ein Feststellungsrechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist.2. Zur Bindung des Nachlaßgerichts im Erbscheinsverfahren an ein im Streitverfahren erwirktes Feststellungsurteil über das Erbrecht, das zwischen den Erbprätendenten in Rechtskraft erwachsen ist.«