FG München - Urteil vom 16.10.2002
4 K 5381/01
Normen:
BGB § 2169 Abs. 1 ; BGB § 2170 ; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 551

Erbvergleich

FG München, Urteil vom 16.10.2002 - Aktenzeichen 4 K 5381/01

DRsp Nr. 2003/612

Erbvergleich

Wird statt eines angeblich vom Erben nicht erfüllbaren Nießbrauchsvermächtnisses des Erblassers eine wesentlich geringere Geldsumme dem Vermächtnisnehmer vergleichsweise übergeben, so gilt dies als Erwerb vom Erblasser.

Normenkette:

BGB § 2169 Abs. 1 ; BGB § 2170 ; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein anzuerkennender Erbvergleich vorliegt.

I.

Die Klägerin wurde von der am 7. September 1998 verstorbenen Erblasserin ... im notariellen Testament vom 18. Januar 1996 (Bl. 2 FA-Akte) mit verschiedenen Vermächtnissen bedacht. Gegenstand des Vermächtnisses sollte u. a. der Nießbrauch auf Lebenszeit an ihrem Miteigentumsanteil von 6/10 am Grundstück ... Sondereigentum Laden, Büro, Wohnungen) sein, wobei die Nießbraucherin nicht verpflichtet sein sollte, Zins- und Tilgungsleistungen auf etwaige im Zeitpunkt des Todes der Erblasserin vorhandene Verbindlichkeiten zu tragen. Alleinerbin der Erblasserin wurde deren Schwester, die Beigeladene Frau R.. Die Klägerin wurde von der Erblasserin zur Testamentsvollstreckerin bestimmt mit dem Auftrag, sich ihre im Testament genannten Vermächtnisse zu beschaffen.