OLG München - Beschluss vom 09.07.2007
31 Wx 10/07
Normen:
BGB § 2227 Abs. 1 ; FGG § 27 ;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 20.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 18676/06
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 64 VI 11628/02

Erledigung der Hauptsache im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers vor Einlegung der weiteren Beschwerde

OLG München, Beschluss vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 31 Wx 10/07

DRsp Nr. 2008/18813

Erledigung der Hauptsache im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers vor Einlegung der weiteren Beschwerde

»1. Im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn dessen Amt durch Aufgabenerledigung beendet ist.2. Tritt das erledigende Ereignis zwischen Erlass der Entscheidung des Beschwerdegerichts und Einlegung der weiteren Beschwerde ein, so ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.«

Normenkette:

BGB § 2227 Abs. 1 ; FGG § 27 ;

Gründe: