I.
Die Parteien streiten um Ausgleichszahlungen anlässlich eines Erbfalls.
Die Parteien sind Geschwister. Sie sind die Kinder der am ... 1923 geborenen und am ... 2003 verstorbenen Erblasserin. Der Ehemann der Erblasserin ist vorverstorben. Die Parteien sind gesetzliche Erben zu je 13 nach ihrer Mutter.
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